Eigenkapitalnachweis
Zahlen in 1’000 CHF
Kapital | Verlust / Gewinn | Total Eigenkapital | |
Eigenkapital 01.01.2018 | 949’331 | 0 | 949’331 |
Verlust | 0 | -2’160 | -2’160 |
Eigenkapital 31.12.2018 | 949’331 | -2’160 | 947’171 |
Eigenkapital 01.01.2017 | 864’462 | 0 | 864’462 |
Gewinn | 0 | 84’869 | 84’869 |
Eigenkapital 31.12.2017 | 864’462 | 84’869 | 949’331 |
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist der Differenzbetrag zwischen dem Total der Aktiven und den Verbindlichkeiten. Als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) kein festes stimm- und gewinnberechtigtes Organisationskapital. Beim Eigenkapital handelt es sich um die kumulierten Gewinne, abzüglich der kumulierten Verluste. Der Gewinn (nach Überschussbeteiligung der KGV) respektive der Verlust wird jeweils per 1. Januar des Folgejahrs dem Eigenkapital zugewiesen, respektive belastet.
Das Eigenkapital wiederspiegelt das gesamte zur Risikodeckung zur Verfügung stehende Kapital. Der Verwaltungsrat hat sowohl ein Minimalkapital als auch ein angestrebtes bzw. ein maximales Kapital definiert. Das Minimalkapital muss, bis auf kurzfristige Ausnahmen, vollständig mit Eigenkapital gedeckt sein. Das Minimalkapital des IRV ist vom versicherungstechnischen Risiko und vom Anlagerisiko abhängig. Das Minimalkapital für das Jahr 2019 liegt bei 749.4 Mio. CHF, es ist also vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das angestrebte Kapital von 1’124.1 Mio. CHF wird per 1. Januar 2019 nicht erreicht.