Anhang

  • 1. Grundsätze
    Allgemein

    Die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) wurde am 20. Juni 2003 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern. 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) sind Mitglieder der PS.

    Die vorliegende Jahresrechnung wird gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Obligationenrecht) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.

    Bilanzstichtag

    Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

  • 2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen

    Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.

    2.1 Flüssige Mittel

    Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.

    2.2 Forderungen aus Finanzanlage beim IRV

    Die frei verfügbare Liquidität der Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) wird durch den Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) angelegt.

    Bei einer positiven Nettoperformance des IRV werden der PS rund 60.0 Prozent als Zinssatz gutgeschrieben. Im Berichtsjahr beträgt die Performance des IRV rund -3.5 Prozent (Vorjahr 8.2 Prozent). Die Finanzanlage beim IRV wird aufgrund der Negativperformance des IRV im Jahr 2018 nicht verzinst (Vorjahr 5.0 Prozent p.a.).

    2.3 Forderungen gegenüber IRV

    Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.

    2.4 Verbindlichkeiten gegenüber IRV

    Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.

    2.5 Verbindlichkeiten gegenüber VKF

    Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.

    2.6 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

    Es handelt sich um Verbindlichkeiten, welche am 31. Dezember 2018 noch nicht bezahlt sind.

    2.7 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)

    Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

    2.8 Erhaltene Zuwendungen

    Fällt das Stiftungsvermögen per Ende Geschäftsjahr unter 2’000’000.0 CHF, so werden für das kommende Geschäftsjahr weitere Zuwendungen zu je 50.0 Prozent durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) und den Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) gesprochen. Für das Berichtsjahr sind Zuwendungen seitens der KGV und des IRV in der Höhe von je 250’000.0 CHF gesprochen worden (Vorjahr je 400’000.0 CHF). Da die Zuwendungen von je 250’000.0 CHF für das Jahr 2018 bereits budgetiert waren, sind diese trotz Stiftungskapital von über 2’000’000.0 CHF erhoben worden. Für das Jahr 2019 wird auf die Erhebung der Zuwendungen verzichtet.

  • 3. Weitere Angaben
    3.1 Vollzeitstellen

    Die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) beschäftigt kein eigenes Personal. Sie kauft sämtliche Leistungen ein.

    Die Verrechnung erfolgt aufgrund einer Stundenerfassung.

    2018 Anzahl weiterverrechnete Stunden = 1’243 Std.
    2017 Anzahl weiterverrechnete Stunden = 1’505 Std.

    3.2 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

    Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahrs hätten.

    3.3 Risikobeurteilung

    Eine Risikobeurteilung wird durch den Stiftungsrat laufend vorgenommen. Dabei werden die, seiner Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Grundsatz des Vieraugenprinzips wird eingehalten.