Anhang
- 1. Grundsätze
Allgemein
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) wurde am 11. Juli 2016 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern. 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) sind Mitglieder der VKG.
Die vorliegende Jahresrechnung wird gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Obligationenrecht) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.
Die VKG verfügt weder über ein Vereinskapital noch eigene Finanz- oder Sachanlagen.
Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr 2018 dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Das Vorjahr dauerte vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 (Langjahr). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
- 2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen
Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.
2.1 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.
2.2 Forderungen gegenüber VKF
Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.
2.3 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.
2.4 Verbindlichkeiten gegenüber IRV
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.
2.5 Dienstleistungserträge seitens der Organisationen der KGV
Im Berichtsjahr sind kostendeckende Entschädigungen für Dienstleistungen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) seitens der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) in Höhe von je 333’577.0 CHF geleistet worden.
2.6 Mitgliederbeiträge der KGV
Die Mitgliederbeiträge der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Mitglied beträgt 500.0 CHF.
- 3. Weitere Angaben
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt, wie im Vorjahr, unter dem Jahresdurchschnitt von 10.
3.2 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahrs hätten.
3.3 Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung wird durch die Geschäftsleitung laufend vorgenommen. Dabei werden die, ihrer Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Grundsatz des Vieraugenprinzips wird eingehalten.