Jahresbericht 2018 und Ausblick 2019

Das Geschäftsjahr 2018

Da sich 2018 in der Schweiz glücklicherweise kein Schadenbeben ereignet hat, wird das Jahresergebnis des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE) ausschliesslich vom Verlauf der Finanzmärkte geprägt. Eine Performance von -2.8 % führt zu einem negativen Finanzanlage-Ergebnis von CHF -6.4 Mio. Dieser Verlust kann vollumfänglich durch Mittel aus den Schwankungsreserven auf Wertschriften ausgeglichen werden.

Inhaltlich hat der SPE sich auf die strategische Neuausrichtung konzentriert und in diesem Zusammenhang wegweisende Entscheide getroffen. Nach einer Vernehmlassung bei den Mitgliedern wurde der Grundsatzentscheid gefällt, in welche Richtung sich der SPE weiterentwickeln soll. Die Geschäftsstelle befasst sich nun mit der Ausgestaltung des entsprechenden Konzepts.

Anlagepolitik

Trotz seiner defensiven Anlagestrategie hat auch der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) unter den negativen Finanzmärkten gelitten. Der Performancestabilisator «Immobilien» fehlt beim SPE, da er bisher nicht in diese Anlageklasse investierte. Dies aus der Überlegung, dass Immobilien bei einem Erdbeben Schaden nehmen – gerade dann, wenn der SPE Mittel für die Bezahlung solcher Schäden bräuchte.

Nach eingehender Analyse des bestehenden Anlageumfeldes hat die Poolleitung Ende Jahr beschlossen, die Anlagestrategie des SPE verstärkt auf Sachwertanlagen auszurichten. In Zeiten von Minuszinsen ist mit Nominalanlagen kaum mehr eine angemessene Rendite zu realisieren. Die entsprechende Umsetzung erfolgt im ersten Quartal 2019.

Um die Effizienz des Anlageprozesses des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und des SPEs zu optimieren, wurde ausserdem entschieden, inskünftig für beide Organisationen dieselben Benchmarks zu verwenden. Ebenso wurden Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie die Aufgabenteilung zwischen Poolleitung und Geschäftsstelle präzisiert.

Im Jahr 2019 soll das Anlagereglement aktualisiert und das Thema «nachhaltiges Anlegen» (ESG, Environmental, Social, Governance) behandelt werden.

Nationale Erdbebenversicherung

Nach dem Scheitern der Diskussionen zu einem Interkantonalen Konkordat Erdbebenversicherung hat sich der Ständerat wiederum mit dem Gedanken einer obligatorischen Erdbebenversicherung befassen müssen. Entgegen des Vorschlags des Bundesrates und der vorberatenden Kommission beschloss der Ständerat überraschend, die Idee einer nationalen Erdbebenversicherung – trotz der abschlägigen Diskussion zu einem Interkantonalen Konkordat Erdbebenversicherung – weiterzuverfolgen. Das Geschäft ist nun im Nationalrat hängig. Neue Impulse rund um das Thema nationale Erdbebenversicherung bringt die Diskussion, welche einen Erdbebenschutz in Form einer Eventualverpflichtung aller Hauseigentümer andenkt. Dies käme einem Garantieversprechen der Hauseigentümer gleich, (nur) im Falle eines Schadenbebens eine finanzielle Leistung im Promille-Bereich (angedacht sind max. 0,7 ‰ der Gebäudeversicherungssumme) zu erbringen. Nichtsdestotrotz wird es auf absehbare Zeit keine flächendeckende Erdbebenversicherung in der Schweiz geben. Damit bleibt die grösste Deckungslücke in der Schweiz bestehen.

Erdbeben-Risikomanagement Schweiz

Unabhängig vom Stand der Diskussionen rund um die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung sind die Arbeiten im Projekt des Bundes «Erdbeben-Risikomanagement Schweiz» vorangetrieben. Dieses Bundesprojekt beinhaltet drei Teilprojekte:

Im Teilprojekt «Erdbeben-Risikomodell» sollen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erfassung und Berechnung der Erdbebengefährdung verbessert werden. Der Schweizerische Erdbebendienst wird die vorhandene Erdbeben-Gefahrenkarte in eine Erdbeben-Risikokarte überführen. Die Gefahrenkarte zeigt auf, wo die Erde beben kann. Demgegenüber macht die Risikokarte Aussagen, wo Sachwerte aufgrund von Erdbeben zerstört werden. Schlussendlich soll letztere Information ein angemessenes Risikobewusstsein und -verhalten fördern.

Im Teilprojekt «Sonderfinanzhilfen des Bundes» geht es um ein Regelwerk, wie betroffene Kantone nach einem Schadenbeben Hilfsgelder des Bundes beantragen können. Ziel ist, die effektive und effiziente Verteilung von den Hilfsgeldern an die betroffenen Kantone sicherzustellen.

Ausserdem gibt es das Teilprojekt «Schadenorganisation Erdbeben». Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Kernkompetenz der Versicherungswirtschaft. Deshalb haben sich der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) anerboten, aktiv in diesem Projekt mitzuarbeiten. Im Laufe des letzten Jahres hat die Projektgruppe mit Vertretern der Kantonalen Gebäudeversicherungen und der Privatassekuranz ein Grobkonzept erarbeitet. Dieses wurde vom Steuerungsausschuss und anschliessend von den Kantonsvertretern und der Versicherungswirtschaft gutgeheissen und zur weiteren Bearbeitung an die Projektgruppe überwiesen.

Ausblick 2019

Das «hauseigene» Projekt «Neuausrichtung des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE)» wird weiterverfolgt. Heute gilt es, den Kantonalen Gebäudeversicherungen Leistungen zu vergüten, welche diese ihren Kunden gegenüber erbracht haben. Es handelt sich hierbei um die Vergütung von Erdbebenschäden, welche aufgrund eines Erdbebens mit einer gewissen Intensität entstanden sind. Zwischenzeitlich bietet der Versicherungsmarkt unterschiedliche Erdbebenprodukte an. Diese stehen teilweise in einem Konflikt zur freiwilligen Leistung des SPE. Zukünftig soll eine Lösung angestrebt werden, die sich stärker an die veränderten Marktverhältnisse angleicht. Dieses neue Konzept wird den Mitgliedern im Verlauf 2019 zur Vernehmlassung unterbreitet. Ein formeller Beschluss zur Neuausrichtung des SPE ist anlässlich der Mitgliederversammlung 2020 vorgesehen.

Jahresbericht 2018 und Ausblick 2019